Anmerkung vorab:
Wir
haben versucht die häufigsten Fragen zum Thema Versicherungsschutz
zusammenzustellen und richtig zu beantworten. Die Informationen stammen
von Prospekten unserer Sportversicherung. Wir können
aber leider keine Haftung für die Vollständigkeit und
Richtigkeit aller Angaben übernehmen. Im konkreten Schadensfall
sollten Sie sich umgehend an den Vereinsvorstand wenden und bei
Zweifelsfragen auch gerne direkt an unsere Sportversicherung. Die
Kontaktdaten erhalten Sie über diesen Link:
ARAG Sportversicherung.
Zur Beschleunigung von Schadensmeldungen können Sie hier (Schadensmeldung online)
das entsprechende Formular ausfüllen, ausdrucken und bei uns im
Verein abgeben. Fragen die Sie nicht beantworten können (z. B.
Vereinsnummer, genaues Eintrittsdatum) lassen Sie einfach offen, darum
kümmern wir uns.
Die Sportversicherung
Sportspezifisch individuell
Jeder Sport ist anders, hat unterschiedliche Risiken.
Entsprechend individuell sind die Verträge mit den Sportorganisationen, je nach
Bedarf kombinieren diese die Sicherheits-Bausteine für ihre Mitglieder.
Sie reichen vom Versicherungsschutz für Verbände, Vereine,
Mitarbeiter und Mitglieder bis hin zum Schutz von Nichtmitgliedern bei
öffentlichen Vereinsveranstaltungen. Mit speziellen Bedingungen deckt die ARAG
auch sporttypische Risiken ab, die sonst nicht versicherbar sind.
Daneben können Vereine spezielle Risiken zusätzlich
absichern. Zum Beispiel ihre Gebäude und das Inventar, vereinsbedingte
Kfz-Schäden oder auch eine mögliche Haftung für Schäden bei Festveranstaltungen
oder auf Vereinsreisen. Dies tun sie selber – unmittelbar bei der ARAG
Sportversicherung. Vertraute Ansprechpartner sind die Versicherungsbüros bei
den Landessportbünden vor Ort.
Was ist
versichert?
Basisschutz des Sportversicherungsvertrages für
Vereine/Verbände
Unfallversicherung
Sie leistet z. B. bei Invalidität und schließt sporttypische
Risiken ein, die üblicherweise nicht versicherbar sind.
Haftpflichtversicherung
Sie deckt das Haftungsrisiko der Verbände und Vereine auch als
Sportveranstalter oder als Haus-/Grundbesitzer ab und hilft, wenn Sportler z.B.
im Training oder Wettkampf andere schädigen und dafür haftbar gemacht werden.
Vertrauensschadenversicherung
Sie schützt z.B. Vermögenswerte gegen Missbrauch von
Vertrauenspersonen.
Reisegepäckversicherung
Sie schützt das Reisegepäck von Vereinsmitgliedern bei
versicherten Auslandsreisen.
Krankenversicherung
Ergänzend zum privaten oder gesetzlichen
Krankenversicherungsschutz trägt sie ungedeckte Kosten nach Sportunfällen, z.B.
für Zahnersatz, Brillen oder Heilkosten im Ausland.
Rechtsschutzversicherung
Versichert sind Schadenersatz-, Straf- und Sozialgerichts-Rechtsschutz
sowie Vertrags-Rechtsschutz.
Allgemeine Fragen
Welche Vereinsaktivitäten sind
versichert bzw. was sind satzungsgemäße Veranstaltungen?
Im Grunde alles, was durch die Satzung des Vereins abgedeckt
ist (wobei unterstellt werden muss, dass die Vereinssatzung der Satzung des LSB
nicht entgegensteht). Eine Beschreibung der versicherten Veranstaltungen,
Unternehmungen und Tätigkeiten entnehmen Sie bitte dem Merkblatt zur
Sportversicherung Abschnitt A. I. und II.
Ist der einfache Diebstahl von Sachen aus Turnhallen oder
Umkleidekabinen versichert?
Der Diebstahl von Sachen wie z.B. aus Turnhallen fällt nicht
unter den Schutz des Sportversicherungsvertrages. Hierfür kann auch kein
zusätzlicher Versicherungsschutz erworben werden. Werden mitgliedseigene Sachen
durch einen Einbruch entwendet, ist u. U. eine Schadenregulierung über die
eigene Hausratversicherung möglich.
Was ist in der Sportversicherung überhaupt versichert?
16 LSB/LSV haben zusammen mit der ARAG Sportversicherung ein
sehr umfassendes Versicherungswerk geschaffen, durch das praktisch der gesamte
Vereinsbetrieb und alle Mitglieder, Mitarbeiter und Helfer abgesichert sind. In
der Sportversicherung enthalten sind die Versicherungszweige:
Unfallversicherung
Haftpflichtversicherung
Vertrauensschadenversicherung
Rechtsschutzversicherung
Einige LSB/LSV haben darüber hinaus noch eine Krankenversicherung sowie eine
Reisegepäck-Versicherung für Auslandsreisen.
Informieren Sie sich über den genauen Umfang mit dem Merkblatt zur
Sportversicherung, das Sie über das Versicherungsbüro bekommen können.
Kann der Verein vor Ort über die Sportversicherung
informiert werden?
Eine individuelle Beratung der Vereine durch das
Versicherungsbüro ist auf Grund der großen Anzahl leider nicht möglich.
Allerdings können bei Lehrgängen des LSB/LSV oder der Verbände für
Vereinsmanager, Organisationsleiter oder Vorstandsmitglieder Referenten des
Versicherungsbüros eingebunden werden.
Warum wird der Eingang einer Schadenmeldung beim
Versicherungsbüro nicht bestätigt?
Dies wäre bei der Vielzahl der täglich eingehenden
Schadenanzeigen verwaltungstechnisch nicht möglich. Statt dessen enthält jede
Unfallmeldung einen Talon, der dem Verletzten auszuhändigen ist. Darauf ist die
Anschrift des Versicherungsbüros aufgeführt. Gleichzeitig enthält der Talon
auch wichtige Hinweise für den Schadenfall.
Warum erhält der Verein keine Mitteilung über die weitere
Bearbeitung von Unfall- oder Krankenfällen?
Dies wäre aus Gründen des Datenschutzes nicht
unproblematisch. Bei Rückfragen des Verletzten sollte der Verein immer an das
Versicherungsbüro verweisen.
Warum muss der Verein zusätzliche Versicherungen (z.B.
Inventarversicherung) abschließen, warum ist das nicht über die
Sportversicherung abgesichert?
Wenn der Verein eigene Immobilien oder eigenes Inventar hat,
so sollte er eine Gebäudeversicherung bzw. eine Inventarversicherung bei der
ARAG abschließen. Pauschal über eine Sportversicherung ist dies nicht möglich,
weil nicht jeder Verein einen Versicherungsbedarf hat und weil die zu
versichernden Risiken individuell eingeschätzt und tarifiert werden müssen. Die
Mitarbeiter Ihres Versicherungsbüros beraten Sie gerne.
Sind Eltern, die ihre Kinder zu Veranstaltungen fahren,
versicherte Helfer?
Als Helfer gelten Personen, die für die Abwicklung der
Veranstaltung selbst vom Verein eingesetzt werden, d.h. bestimmte aktive
Aufgaben übernommen haben. Für Eltern, die ihre Kinder lediglich zu Veranstaltung
fahren, würde dies nur dann gelten, wenn der Verein einen Fahrdienst
organisiert und die Eltern dafür eingeteilt hat. Sind die Eltern jedoch
ebenfalls Vereinsmitglied, gelten sie als Zuschauer an einer versicherten
Veranstaltung und sind dann in dieser Eigenschaft über die Sportversicherung
abgesichert.
Was sind gewerbliche Unternehmungen?
Darunter sind Gewerbebetriebe zu verstehen, die auch vom
Finanzamt als ‚Gewerbe’ eingestuft und versteuert werden. Als Ausnahme
mitversichert sind Vereinsgaststätten, die der Verein in eigener Regie führt.
In den meisten Sportversicherungsverträgen sind auch kurzfristige
Gewerbebetriebe anlässlich versicherter Veranstaltungen (z.B. Würstchenbuden,
Schießstände o. ä., die der Verein bei einem versicherten Fest betreibt)
mitversichert. Fragen Sie im Zweifel Ihr Versicherungsbüro.
Wie sind Nichtmitglieder versichert?
Die persönliche Absicherung der Nichtmitglieder selbst ist
über die Sportversicherung nicht versichert. Wenn Vereine darauf Wert legen,
dass Nichtmitglieder versichert sind, können sie eine günstige
Pauschalversicherung über das Versicherungsbüro abschließen. In einigen
Sportversicherungsverträgen gibt es Sonderregelungen für bestimmte Programme
(z.B. Sportabzeichen). Schauen Sie in Ihr Merkblatt zur Sportversicherung oder
fragen Sie im Zweifel bei Ihrem Versicherungsbüro nach.
Ist der Verein bei der Durchführung einer Festveranstaltung
versichert?
Wenn es sich um eine Veranstaltung handelt, die der Verein
selbst durchführt und die auch durch die Satzung des Vereins gedeckt ist,
besteht in den meisten Sportversicherungsverträgen der volle
Versicherungsschutz der Sportversicherung. Öffentliche Festveranstaltungen, die
für ‚Jedermann’ offen sind, müssen in einigen LSB/LSV gesondert versichert
werden. Fragen Sie Ihr Versicherungsbüro.
Müssen Übungsleiter/Trainer eine Lizenz haben?
Für die Sportausübung ist eine Lizenz sicher nützlich, in
vielen Fällen auch vorgeschrieben. Für den Versicherungsschutz der
Sportversicherung benötigt der Übungsleiter/Trainer keine Lizenz.
Ein Mitglied von Verein A nimmt an einer Veranstaltung von
Verein B teil. Ist das Mitglied versichert?
Wenn die Veranstaltung des Vereins B unter den
Versicherungsschutz des Sportversicherungsvertrages fällt und sowohl Verein B
als auch die Veranstaltung im Bereich des eigenen LSB stattfindet, ist das
Mitglied über die Sportversicherung versichert. Bei Veranstaltungen außerhalb
des LSB-Bereiches besteht der Versicherungsschutz nur, wenn das Mitglied von
seinem Verein zur Teilnahme an dieser Veranstaltung delegiert worden ist.
Sind die Sportanlagen des Vereins gegen Sturmschäden
versichert?
Nein, für die Versicherung von Sturmschäden ist eine
Gebäudeversicherung bzw. eine Inventarversicherung erforderlich. Die
Sportversicherung beinhaltet keine Sachversicherungen. Auskünfte erteilt Ihr
Versicherungsbüro.
Was muss der zuständige Vereinsmitarbeiter tun, wenn ein
Schadenfall eingetreten ist?
Melden Sie Schadenfälle so schnell wie möglich an das
Versicherungsbüro, möglichst auf den vorgesehenen Formularen, die jeder Verein
in ausreichender Anzahl vorhalten sollte. Ist kein Formular zur Hand, melden
Sie den Schaden zunächst formlos schriftlich per Brief, Fax oder eMail,
telefonisch bitte nur in ganz dringenden Fällen (z.B. Todesfälle). Und vergessen
Sie bitte nicht, neue Formulare beim Versicherungsbüro zu bestellen.
Ist für Mütter beim Mutter- und Kindturnen eine
Mitgliedschaft im Verein erforderlich?
Auch beim Mutter- und Kindturnen sind nur die Mitglieder
selbst versichert. Sind Mutter und/oder Kind nicht Mitglied im Verein, sind sie
nicht versichert. Der Verein als Veranstalter und der Übungsleiter sind
selbstverständlich gegen Haftpflichtansprüche (z. B. der Teilnehmer)
abgesichert. In einigen Sportversicherungsverträgen gibt es Sonderregelungen
für Teilnehmer an bestimmten Programmen. Schauen Sie in Ihr Merkblatt zur
Sportversicherung oder fragen Sie im Zweifel bei Ihrem Versicherungsbüro nach.
Ich bin Mitglied in mehreren Sportvereinen. Muss ich wegen
der Sportversicherung bei allen Vereinen Beitrag zahlen?
Der Vereinsbeitrag wird in erster Linie für die
Vereinsleistungen erbracht. Allerdings ist der geringe jährliche Beitrag für
die Sportversicherung im jeweiligen Vereinsbeitrag enthalten. Das betrifft
allerdings auch andere Beiträge, welche die Vereine an übergeordnete
Organisationen abführen müssen.
Ich bin über meinen Verein als Tischtennisspieler erfasst.
Bin ich auch versichert, wenn ich an anderen Sportangeboten meines Vereins
teilnehme?
Selbstverständlich sind Sie bei allen versicherten
Veranstaltungen, Unternehmungen und Tätigkeiten Ihres Vereins auch selbst
versichert. Eine Fokussierung auf eine bestimmte Sportart findet in der
Sportversicherung nicht statt.
Wenn etwas passiert, spricht man von
einem "Unfall". Manchmal ist für den Schaden die Unfallversicherung,
manchmal aber die Haftpflichtversicherung zuständig. Was ist der Unterschied?
Der Begriff "Unfall" ist in der Sportversicherung
belegt und bedeutet, dass eine Person einen Körperschaden erlitten hat und
Leistungen für diesen eigenen Körperschaden aus der Sportunfallversicherung
beanspruchen kann. In der Haftpflichtversicherung gibt es diesen Begriff nicht.
Hier ist ein Schadenfall eingetreten, wenn jemand einer anderen Person (oder
auch Organisation) einen Schaden zugefügt hat und daraufhin für den Ersatz
dieses Schadens in Anspruch genommen (haftbar gemacht) wird.
Sind in der Sportversicherung nur unsere aktiven Sportler
versichert?
Nein, selbstverständlich nicht. Versichert sind alle aktiven
und passiven Mitglieder, dazu die ehrenamtlich oder hauptamtlich tätigen
Mitarbeiter, alle Übungsleiter, Trainer, Schieds- und Kampfrichter sowie die
Helfer bei versicherten Veranstaltungen.
Was passiert, wenn vergessen wird, eine Unfallmeldung gleich
abzugeben. Verfällt der Anspruch des Verletzten dann sofort?
Nein, auch wenn grundsätzlich gilt, dass Schäden
unverzüglich gemeldet werden müssen. Stellt sich jedoch zu einem späteren
Zeitpunkt heraus, dass ein Sportunfall nachteiligere Folgen hatte, als zunächst
angenommen wurde, so kann dieses Ereignis auch noch nachgemeldet werden. Das
muss natürlich innerhalb vernünftiger Fristen erfolgen. Liegen zwischen dem
Unfall und der Meldung mehrere Monate, wird die Schadenbearbeitung schon
schwierig. Liegt der Unfall 1 Jahr und länger zurück, kann vernünftigerweise
nicht mehr mit einer Regulierung gerechnet werden.
Reicht der Schutz der Sportversicherung eigentlich aus?
Für den normalen Vereinsbetrieb ist die Sportversicherung
eine sehr gute Absicherung für Verein, Mitarbeiter und Mitglied. Allerdings
kann die Sportversicherung pauschal nur den Versicherungsbedarf abdecken. Den
Individualbedarf muss jeder für sich feststellen und absichern. Dazu gehören
Gebäude- und Inhaltsversicherungen, Elektronikversicherungen (wenn EDV im
größeren Umfang vorhanden), Betriebsversicherungen für vereinseigene
Gesellschaften (GmbH z.B. für Vermarktung des Vereins). Ähnliches gilt auch für
die handelnden Personen. Individueller Versicherungsbedarf, weil die
Versicherungssummen der Sportversicherung nicht der persönlichen Absicherung
entsprechen, muss über Zusatzversicherungen gedeckt werden. Allerdings sollte
man beachten, dass dieser Individualbedarf ja nicht nur für die Betätigung im
Verein gilt, sondern für den ganzen Tag, beruflich oder privat. Die Mitarbeiter
Ihres Versicherungsbüros erteilen gern weitere Auskunft.
Was mache ich, wenn ich Fragen zur
Sportversicherung habe oder wenn mir nicht klar ist, ob ich für eine bestimmte
Veranstaltung, ein bestimmtes Risiko einen besonderen Versicherungsschutz benötige?
Grundregel, die für alles gilt, was mit Sportversicherung
oder Versicherung zu tun hat: Fragen Sie zuerst Ihr Versicherungsbüro. Dort
wird man Sie über die Sportversicherung und ggf. notwendige
Zusatzversicherungen gern beraten und Ihnen weiterhelfen.
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Fragen zur
Unfallversicherung
Muss jeder Unfall gemeldet werden?
Sie sollten vorsichtshalber jeden Unfall auf den
vorgesehenen Formularen an das Versicherungsbüro melden. Entscheiden Sie bitte
nicht selbst, ob für diesen Unfall eine Leistung aus der Sportversicherung
erfolgen kann oder nicht – dafür ist das Versicherungsbüro für Sie da.
Muss ein Sportler seine Sporttauglichkeit durch eine
medizinische Untersuchung nachweisen?
Für die Sportversicherung ist das nicht erforderlich. Aus
gesundheitlichen Gründen ist es aber empfehlenswert, eine sportmedizinische
Untersuchung durchzuführen.
Warum werden Invaliditätsschäden unter einem bestimmten
Invaliditätsgrad nicht entschädigt?
Die Sportunfallversicherung hat das Ziel, vor allem bei
schweren und schwersten Schadenfällen eine wirksame Hilfe zu bieten. Deshalb
sind in den meisten LSB/LSV schon vor langer Zeit die Höchstleistungen für
Invaliditäten kräftig heraufgesetzt worden, während kleinere Schadenfälle bis
zu einem bestimmten Prozentsatz nicht mehr entschädigt werden.
Wie errechnet sich eine Invaliditätsentschädigung?
Die Allgemeinen Unfallversicherungs-Bedingungen sehen für
Dauerschäden an Gliedmaßen und Sinnesorganen (also Arme, Beine, Sehkraft usw.)
feste prozentuale Invaliditätsgrade vor, die unabhängig von der tatsächlichen
Beeinträchtigung des Verletzten zur Entschädigungsberechnung herangezogen
werden. Erst dann, wenn andere Gesundheitsschäden zur Invalidität führen (z.B.
bei Hirnverletzungen), wird der Invaliditätsgrad von Fachärzten unter ausschließlicher
Berücksichtigung medizinischer Gesichtspunkte festgestellt.
Werden in der Unfallversicherung auch Kleidungsstücke
ersetzt, die bei einem Unfall beschädigt worden sind?
Nein, die Unfallversicherung leistet bei Körperschäden,
nicht bei Sachschäden.
Ich habe eine private Unfallversicherung. Zahlt diese auch
bei einem Sportunfall? Werden die Leistungen der Sportversicherung gekürzt?
Die Unfallversicherung leistet bei Tod, Invalidität,
Übergangsleistung oder Tagegeldern zusätzlich zu allen anderen privaten oder
gesetzlichen Versicherungen. Die Leistungen können auch nicht mit
Ersatzansprüchen gegen einen Unfallgegner verrechnet werden.
Ich habe eine private Unfallversicherung. Muss ich einen
Sportunfall bei meiner privaten Versicherung und bei der Sportversicherung
anmelden? Was passiert, wenn sich ein Dauerschaden (Invalidität) ergibt?
Sie müssen den Unfall auf jeden Fall bei allen Versicherern
anmelden und jeden Versicherer über das Bestehen der anderen Versicherungen
informieren. Auch einen Invaliditäts-Anspruch bei dem Verbleib körperlicher
Schäden sollten Sie bei allen Gesellschaften anmelden. Danach erfolgt die
Bearbeitung des Schadenfalles durch einen Versicherer, der die Führung
übernimmt. Die anderen Gesellschaften schließen sich bei der Schadenregulierung
dann in aller Regel den Entscheidungen des führenden Versicherers an. Das
erspart Ihnen nach Anmeldung des Schadens eine Menge Arbeit.
Kann eine Invaliditätsentschädigung auch als lebenslängliche
Rente ausgezahlt werden?
Die Sportversicherung sieht in aller Regel Kapitalzahlung
vor. Wenn anstelle des Kapitals eine Rente gewünscht wird, sollte das Kapital
in eine Rentenversicherung (Lebensversicherung) eingezahlt und so verrentet
werden.
Warum wird für eine kaputte Brille nur ein Zuschuss gezahlt?
Die Zahlung der gesetzlichen Krankenversicherung für neue
Gläser und der Zuschuss der Sportversicherung reichen für eine Brille in
einfacher Ausführung aus. Wenn jemand bessere Gläser und ein besseres Gestell
haben möchte, so muss er das selbst finanzieren, wie er das bei einem
Brillenschaden außerhalb des Sports auch tun müsste. Die Sportversicherung ist
– auch bei Brillenschäden – nur eine Beihilfe, keine Vollversicherung
Warum werden bei Zahnschäden nicht die vollen Restkosten
übernommen?
Wer einen Zahnschaden außerhalb des Sports hat, muss den gesamten
Selbstbehalt selber finanzieren. Der Sport sorgt über die Sportversicherung für
eine Beihilfe, um den finanziellen Schaden zu lindern. Die Sportversicherung
kann keine Vollversicherung und keine private Vorsorge ersetzen.
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Fragen zur
Haftpflichtversicherung
Wieviele Betreuer müssen bei einem Ausflug mit Kindern und
Jugendlichen eingesetzt werden?
Das ist pauschal leider nicht zu beantworten und für den
Versicherungsschutz auch nicht entscheidend. Die Anzahl hängt von der Größe der
Gruppe und auch von der Altersklasse und den vorgesehenen Aktivitäten ab.
Können auch Übungsleiter ohne Lizenz das Training der
Jugendlichen beaufsichtigen?
Für die Gewährung des Versicherungsschutzes ist keine Lizenz
erforderlich. Es reicht aus, wenn die Aufsichtspersonen ausreichende Erfahrung
im Umgang mit Jugendlichen haben.
Warum ist der Verein für die Sicherheit kommunaler
Sportanlagen mit verantwortlich?
Solange der Verein eine Sportanlage nutzt, wird er von der
Kommune wie deren Eigentümer behandelt. Das heißt, dass die Kommune ihre eigene
Haftung kraft Vertrages auf den Nutzer abwälzt und eine entsprechende
Freistellung von der Haftung vom Verein verlangt. Entsprechende
Freistellungserklärungen stellt das Versicherungsbüro auf Verlangen aus.
Allerdings kann die Kommune nicht ihr gesamtes Eigentümerrisiko auf den Verein
abwälzen. So kann es in aller Regel z.B. nicht dem Verein angelastet werden,
wenn während des Vereinstrainings ein vor der Halle stehender Baum umstürzt
oder ein Sturm das Hallendach abdeckt und dadurch parkende Autos geschädigt
werden. Als Faustregel gilt, dass der Verein nur die gesetzliche Haftpflicht in
Zusammenhang mit der Benutzung der überlassenen Sportanlage übernehmen sollte
und dass die Haftungsübernahme nicht für Schäden gelten kann, die außerhalb des
Einflussbereiches des nutzenden Sportvereines sind. Wenn Sie Fragen zu
Nutzungsverträgen haben, die Ihnen von der Kommune zur Unterschrift vorgelegt
werden, können Sie sich über Ihr Versicherungsbüro an die ARAG
Sportversicherung wenden. Die ARAG prüft, ob der vorliegende Nutzungsvertag
‚kompatibel’ mit dem bestehenden Schutz der Sportversicherung ist.
Was leistet die Sporthaftpflichtversicherung?
Die Sporthaftpflichtversicherung will den Versicherten
(Verein, Übungsleiter, Mitglied) von Schadenersatzansprüchen freistellen. Dazu
gehört zunächst die Prüfung, ob der Versicherte für den Schaden nach Recht und
Gesetz überhaupt einzustehen hat. Ist das nicht der Fall, lehnt die Sporthaftpflichtversicherung
die Haftung des Versicherten in dessen Namen ab und führt notfalls auch einen
Prozess, um den Versicherten von dem unrechtmäßigen Anspruch frei zu stellen.
Arbeit und Kosten dafür nimmt die Sporthaftpflichtversicherung dem Versicherten
ab. Ist der Anspruch aber gerechtfertigt und der Versicherte ist zum Ersatz des
Schadens verpflichtet, so übernimmt die Sporthaftpflichtversicherung für den
Versicherten die Ersatzleistung.
Sind ehrenamtliche Helfer, Mitarbeiter auch über eine
private Haftpflichtversicherung abgesichert?
Möglicherweise ja. Dies hängt im konkreten Fall von den
übernommenen Aufgaben ab. Besonders verantwortliche Tätigkeiten im Rahmen eines
Amtes oder Ehrenamtes werden von der privaten Haftpflichtversicherung
allerdings nicht erfaßt. Aber dafür ist ja die Sporthaftpflichtversicherung da.
Sind Schäden an fremden Sporthallen versichert?
Ja, Schäden an fremden Sportanlagen und deren Einrichtungen
sind grundsätzlich versichert. Es muss allerdings feststehen, dass der Schaden
tatsächlich während der Nutzung durch den Verein entstanden ist. Deshalb ist es
wichtig, dass der zuständige Übungsleiter vor Benutzung der Halle eine Begehung
macht und bereits bestehende Schäden protokolliert. Das gleiche empfiehlt sich
vor dem Verlassen der Anlage.
Kann ich einen Mitspieler, der mich gefoult hat, für meinen
Schaden haftbar machen?
Gerade im Fußball gibt es hierzu bereits höchstrichterliche
Rechtsprechung. Der BGH hat entschieden, dass der Teilnehmer an einem
Fußballspiel grundsätzlich die Verletzungen in Kauf nimmt, die auch bei
regelgerechtem Spiel nicht zu vermeiden sind. Dieser Grundsatz gilt im übrigen
für alle ‚Kontaktsportarten‘. Das heißt, dass ein Haftpflichtanspruch gegen
einen Mitspieler nur bei einem vorsätzlichen, groben Foul Aussicht auf Erfolg
hat. Dabei ist zu beachten, dass keine Haftpflichtversicherung vorsätzlich
verursachte Schäden versichert.
Besteht Versicherungsschutz, wenn Besucher einer
Veranstaltung zu Schaden kommen?
Wenn ein Besucher den Veranstalter für einen Schaden in die
Pflicht nimmt, hat der Veranstalter Haftpflichtversicherungsschutz über die
Sportversicherung (immer vorausgesetzt, die Veranstaltung ist versichert). Ist
der Besucher ein Mitglied eines Vereins im LSB-Bereich gewesen, so besteht
zusätzlich Versicherungsschutz über die Sport-Unfallversicherung.
Der Verein hat einen ausreichend hohen Ballfangzaun
erstellt. Warum wird der Schaden an einem parkenden Wagen nicht gezahlt, wenn
ein Ball über den Ballfangzaun fliegt und das Fahrzeug beschädigt?
Wenn ein Verein einen ausreichend hohen Ballfangzaun
errichtet hat, so hat er alles in seiner Macht stehende getan, um Schäden durch
abirrende Bälle zu vermeiden. Stellt jemand sein Fahrzeug so nahe an den
Sportplatz, dass ein echter Steilpass über den Zaun auf seinem Fahrzeug landet,
braucht der Verein für diesen Schaden nicht zu haften. Die
Sport-Haftpflichtversicherung lehnt die Zahlung des Schadens im Namen des
Vereins ab.
Der Übungsleiter hat den Schlüssel der städtischen Turnhalle
verloren. Ist der Schaden über die Sportversicherung gedeckt?
Die Kosten für neue Schlüssel oder eine notwendige Änderung
der Schließanlage wird von der Sport-Haftpflichtversicherung übernommen –
allerdings ist die versicherte Summe relativ gering und wird niemals für den Ersatz
einer Generalschließanlage ausreichen. Tipp: Achten Sie darauf, dass Sie
niemals Generalschlüssel, sondern nur Bereichsschlüssel bekommen.
Gilt die Haftpflichtversicherung auch für die
Vereinsmitglieder?
Selbstverständlich sind auch die Vereinsmitglieder über die
Sport-Haftpflichtversicherung abgesichert.
Ist der Vereinsvorstand versichert, wenn er eine
Fehlentscheidung trifft?
Erleidet durch eine Fehlentscheidung ein Dritter – also
nicht der eigene Verein – einen Personen- oder Sachschaden, so tritt die
Sport-Haftpflichtversicherung ein. Das gleiche gilt für reine Vermögensschäden.
Unter bestimmten Voraussetzungen ist auch ein Vermögensschaden des eigenen
Vereins abgesichert, wenn auch nur mit relativ geringen Versicherungssummen.
Bei konkreten Schadenbeispielen sollten Sie sich mit Ihrem Versicherungsbüro
oder der ARAG Sportversicherung direkt in Verbindung.
Ist über die Sportversicherung auch der Verlust von
Schlüsseln eigener Sportanlagen versichert?
Nein, hier handelt es sich um einen ‚Eigenschaden’ des
Vereins.
Warum meldet sich die Krankenkasse eines verletzten Spielers
beim Verein und will den Namen des Gegenspielers wissen? Müssen wir als Verein
den Gegenspieler der Krankenkasse namentlich benennen?
Die Sozialversicherungsträger versuchen in solchen Fällen,
ihre Aufwendungen beim Schadenverursacher auf dem Regresswege zurückzuholen.
Zeigen Sie den Schadenfall vorsorglich dem Versicherungsbüro an, damit geprüft
werden kann, ob Versicherungsschutz besteht. Sie sind als Verein verpflichtet,
Namen und Anschriften des Gegenspielers bekannt zu geben. Verweisen Sie die
Krankenkasse bitte gleichzeitig an das Versicherungsbüro.
Warum muss ich dem Sportversicherer meine eigene
Privathaftpflicht-Versicherung nennen, wenn ich doch über die Sportversicherung
versichert bin?
In bestimmten Fällen ist ein Schaden sowohl durch die
Sport-Haftpflichtversicherung als auch über die private Haftpflichtversicherung
abgedeckt. In diesem Fall teilen sich die beiden Versicherer den Schaden. Das
ist ein rein interner Vorgang, der für den Versicherten keine Nachteile hat.
Beinhaltet die Kfz-Zusatzversicherung auch eine
Insassen-Unfallversicherung?
Nein. Unfallversicherungsschutz besteht für die beförderten
Vereinsmitglieder aber über die Sportunfallversicherung, wenn die Fahrt zu
einer versicherten Veranstaltung (oder zurück) ging.
Was ist eine Besorgungsfahrt?
Die über die Kfz-Zusatzversicherung versicherten
Fahrtenbereiche sind genau beschrieben und abgegrenzt. Fahrten, die nicht
darunter fallen, werden als ‚Besorgungsfahrten’ bezeichnet.
Warum ist in der Kfz-Zusatzversicherung die Fahrt des
Übungsleiters zum Training versichert, die des Kassierers zur Bank nicht?
Die Kfz-Zusatzversicherung stellt in erster Linie ab auf die
sogenannten „Kernbereiche“ des Sports. Nicht alle Fahrten, auch wenn sie zum
üblichen Aufgabenbereich einer versicherten Person gehören, können im Interesse
einer Finanzierbarkeit der Versicherungsbeiträge in den Versicherungsschutz
einbezogen werden. Die Vertragspartner haben deshalb den Bereich der
‚Besorgungsfahrten‘ vom Versicherungsschutz ausgeklammert
Sind Fahrten zum Training von Spielgemeinschaften über die
Kfz-Zusatzversicherung gedeckt?
Diese Fahrten sind mitversichert, wenn der ‚Heimat-Verein‘
eine Kfz-Zusatzversicherung abgeschlossen hat. Sinnvoll ist es also, wenn alle
Vereine einer Spielgemeinschaft die Kfz-Zusatzversicherung abgeschlossen haben.
Warum sind nicht alle Fahrten in der Kfz-Zusatzversicherung
versichert?
Es muss eine Abwägung zwischen dem gewünschten
Versicherungsumfang und einer bezahlbaren Prämie stattfinden. Die Absicherung
generell aller Fahrten über die Kfz-Zusatzversicherung wäre nur theoretisch
machbar. In der Praxis könnte wohl kein Verein die erforderliche Prämie bezahlen.
Dazu muss berücksichtigt werden, dass die Kfz-Zusatzversicherung für alle
Fahrzeuge gilt, die innerhalb der versicherten Fahrtenbereiche für den Verein
unterwegs sind. Bei größeren Vereinen kommen da schnell einige Dutzend
Fahrzeuge zusammen, die am Wochenende zu Training und Veranstaltungen fahren.
Kann der Vereine die Kfz-Zusatzversicherung ohne
Selbstbeteiligung abschließen?
Nein, eine Kfz-Zusatzversicherung ohne Selbstbeteiligung
erfordert einen Beitrag, den kein Verein bezahlen würde. Zum Vergleich: Eine
Vollkasko-Versicherung ohne Selbstbeteiligung wird von den
Kraftfahrzeug-Versicherern aus dem gleichen Grund bereits seit vielen Jahren
nicht mehr angeboten.
Welcher Schaden wird in der Kfz-Zusatzversicherung ersetzt:
der am eigenen oder am fremden Fahrzeug?
Es wird der Schaden am eigenen Fahrzeug ersetzt, der durch
eigenes Verschulden entstanden ist.
Wem melde ich den Schaden an einem fremden Fahrzeug?
Der Schaden an einem fremden Fahrzeug ist der eigenen
Kfz-Haftpflichtversicherung zu melden.
Der Verein hat eine Kfz-Zusatzversicherung abgeschlossen.
Muss bei einem Kfz-Schaden die eigene Vollkasko-Versicherung in Anspruch
genommen werden?
Bei den neueren Kfz-Zusatzversicherungen gilt ein Wahlrecht:
Wenn jemand seine eigene Vollkasko-Versicherung in Anspruch nimmt, so ersetzt
die Kfz-Zusatzversicherung die dort zu zahlende Selbstbeteiligung als Ersatz
für den verlorenen Schadenfreiheitsrabatt. Er bekommt den Schaden damit ohne
jede Selbstbeteiligung erstattet. Alternativ kann er den Schaden über die
bestehende Kfz-Zusatzversicherung des Vereins abwickeln, muss dann aber die
dort vereinbarte Selbstbeteiligung tragen.
Der Verein hat eine Kfz-Zusatzversicherung abgeschlossen.
Werden Mietwagenkosten während der Reparatur meines Fahrzeuges ersetzt?
Es werden keine Mietwagenkosten oder Nutzungsausfall
erstattet. Bei der neueren Kfz-Zusatzversicherung werden allerdings die Kosten
bis zu € 125 erstattet, die für die Weiterbeförderung der Insassen nach dem
Unfall nach Hause oder zur Veranstaltung entstehen (öffentliche Verkehrsmittel
oder Taxi).
Der Verein hat eine Kfz-Zusatzversicherung abgeschlossen.
Wie hoch ist die Höchstleistung im Schadenfall?
Es gibt keine feste Versicherungssumme. Die Höchstleistung
ist durch den Wert des beschädigten Fahrzeuges (abzüglich des Restwertes)
gegeben.
Der Verein hat eine Kfz-Zusatzversicherung abgeschlossen.
Müssen auch die passiven Mitglieder für die Beitragsberechnung aufgegeben
werden?
Für die Beitragsberechnung müssen alle Mitglieder, also auch
die passiven Mitglieder, angegeben werden.
Kann die Kfz-Zusatzversicherung nur zum Jahresbeginn oder
auch im laufenden Jahr abgeschlossen werden?
Die Kfz-Zusatzversicherung kann zu jedem Zeitpunkt
abgeschlossen werden. Sie gilt ab Versicherungsbeginn für ein Jahr und verlängert
sich anschließend jährlich, wenn sie nicht 3 Monate vor Ablauf gekündigt wird.
Der Verein hat eine Kfz-Zusatzversicherung abgeschlossen.
Sind alle Fahrzeuge versichert, mit denen Übungsleiter, Funktionäre oder Eltern
Sportler transportieren?
Ja, in der neueren Kfz-Zusatzversicherung müssen die
Fahrzeugeigentümer/Fahrer auch nicht selbst Vereinsmitglied.
Fragen zur
Vertrauensschaden- und Reiseversicherung
Wir machen einen Ausflug mit der 2. Mannschaft in das
Ausland. Brauchen wir hierfür separaten Versicherungsschutz?
Wenn Ihr Verein solche Reisen selbst organisiert
(Beförderung und/oder Übernachtung mit Verpflegung) und er dies öfter im Jahr
macht, kann für den Verein u. U. die gesetzlich vorgeschriebene
Insolvenzabsicherung für Reiseveranstalter notwendig werden. Notwendig kann u.
U. eine Auslandsreise-Heilkostenversicherung, ggf. noch die Reisegepäck- oder
Reiseunfallversicherung sein. Das Versicherungsbüro berät Sie gern und hält für
Sie ein Versicherungs-Heftchen bereit, das Sie über die verschiedenen
Reiseversicherungen informiert und mit dem Sie notwendige Reiseversicherungen
sofort abschließen können. Wichtig ist die zusätzliche Reisversicherung in
jedem Fall für teilnehmende Nichtmitglieder, die über die Sportversicherung in
keinem Fall versichert sind.
Die Handgeld-Kassette des Vereins wurde bei einem Einbruch
in das Vereinsheim gestohlen. Ist das über die Sportversicherung abgedeckt?
Streng genommen: Nein. Aber solche Fälle werden großzügig
ausgelegt und in aller Regel bezahlt.
Was ist in der Vertrauensschadenversicherung unter dem
Begriff "Vermögen" zu verstehen?
Unter ‚Vermögen’ im Sinne der Vertrauensschadenversicherung
versteht man Geld oder Geldwerte (Wertpapiere, Briefmarken).
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