Vereinswappen TSG Bad Karlshafen 1862 e. V.


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Häufig gestellte Fragen zur Mitgliedschaft
Wie werde ich Mitglied in der TSG?
Jeder Übungsleiter / Trainer sollte Ihnen vor der erstmaligen Teilnahme am Sportbetrieb ein Aufnahmeformular aushändigen. Dies ist noch vor Trainingsbeginn auszufüllen (siehe Versicherungsschutz). Das Formular wird dann vom Trainer dem Vorstand vorgelegt und Sie werden dann förmlich in den Verein aufgenommen. Dazu erhalten Sie einen Willkommensbrief.

Was ist, wenn mir die Sportart oder der Verein doch nicht gefällt?
Stellen Sie nach ca. 4 Wochen Trainingsbetrieb fest, dass die Sportart Ihnen doch nicht zusagt oder Ihnen am Verein was nicht passt, rufen Sie den 1. Vorsitzenden an und Ihre Mitgliedschaft wir rückwirkend annulliert. Eventuelle Sonderbeiträge sind zu zahlen, aber nicht der Mitgliedsbeitrag.

Warum soll ich das Aufnahmeformular nochmals ausfüllen, obwohl ich doch schon Vereinsmitglied bin?
Nicht immer weiß der jeweilige Trainer einer Sparte ob Sie bereits Vereinsmitglied sind oder nicht. Die Überprüfung übernimmt der Vereinsvorstand. Auch wenn Sie das Formular mehrfach ausfüllen mußten, sind Sie nur einmal Mitglied im Verein und zahlen natürlich auch nur einmal den Vereinsbeitrag. Das doppelte Formular dient manchmal auch dafür, um dem Trainer ein paar wichtige Infos über Sie zu geben, um z. B. bei einem Trainingsausfall Sie informieren zu können.

Ich bin schon Mitglied im MTSV Helmarshausen von 1881 e. V. und möchte bei der TSG Sport betreiben - muss ich jetzt in beiden Vereinen Beiträge zahlen?
Seit ein paar Jahren arbeiten die Vorstände der beiden Sportvereine gut zusammen. Dabei wurde auch die sogenannte Doppelmitgliedschaft abgeschafft. D. h. egal welchem Verein Sie beitreten, können Sie alle Sportangebote beider Vereine in Anspruch nehmen und zahlen nur einmal Mitgliedsbeitrag. Davon ausgenommen sind Sonderbeiträge sowie die Reitersparte im MTSV. Es ist aber aus versicherungstechnischen Gründen notwendig in dem Verein, in dem Sie Sport treiben ein Aufnahmeformular auszufüllen, auch wenn Sie im anderen Verein Mitglied sind.

Wie zahle ich den Mitgliedsbeitrag?
Die Beiträge werden lt. Satzung durch Abbuchung erhoben. Leider glauben viele Mitglieder fälschlicherweise, die Erteilung der Einzugsermächtigung könnte vom Empfänger missbraucht werden. Das ist nicht der Fall, denn Sie können die der TSG erteilte Einzugsermächtigung jederzeit widerrufen und ggf. erfolgte Abbuchungen auf Ihrem Bankkonto innerhalb von 8 Wochen nach Belastung ohne Angabe von Gründen widersprechen. Die Bank schreibt die abgebuchten Beträge umgehend wieder gut, für die Widerrufenden entstehen keine Kosten- und Gebührenbelastungen. Der Verein ist auf dieses Verfahren angewiesen, sonst würden durch den Rechnungsversand zu hohe Verwaltungskosten anfallen, die die Mitgliedsbeiträge steigen lassen würden.

Wie beende ich meine Mitgliedschaft im Verein?
Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, der nur schriftlich zum Schluss eines Kalenderjahres zulässig ist und spätestens drei Monate vorher gegenüber dem Vorstand erklärt werden muss.