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Häufig
gestellte Fragen zur Mitgliedschaft |
Wie
werde ich Mitglied in der TSG?
Jeder Übungsleiter / Trainer sollte Ihnen vor der erstmaligen
Teilnahme am Sportbetrieb ein Aufnahmeformular aushändigen.
Dies
ist noch vor Trainingsbeginn auszufüllen
(siehe Versicherungsschutz). Das Formular wird dann vom
Trainer
dem Vorstand vorgelegt und Sie werden dann förmlich in den
Verein
aufgenommen. Dazu erhalten Sie einen Willkommensbrief.
Was
ist, wenn mir die Sportart oder der Verein doch nicht gefällt?
Stellen Sie nach ca. 4 Wochen Trainingsbetrieb fest, dass die Sportart
Ihnen doch nicht zusagt oder Ihnen am Verein was nicht passt, rufen Sie
den 1. Vorsitzenden an und Ihre Mitgliedschaft wir rückwirkend
annulliert. Eventuelle Sonderbeiträge sind zu zahlen, aber
nicht
der Mitgliedsbeitrag.
Warum
soll ich das Aufnahmeformular nochmals ausfüllen, obwohl ich
doch schon Vereinsmitglied bin?
Nicht immer weiß der jeweilige Trainer einer Sparte ob Sie
bereits Vereinsmitglied sind oder nicht. Die
Überprüfung
übernimmt der Vereinsvorstand. Auch wenn Sie das Formular
mehrfach
ausfüllen mußten, sind Sie nur einmal Mitglied im
Verein und
zahlen natürlich auch nur einmal den Vereinsbeitrag. Das
doppelte
Formular dient manchmal auch dafür, um dem Trainer ein paar
wichtige Infos über Sie zu geben, um z. B. bei einem
Trainingsausfall Sie informieren zu können.
Ich
bin schon Mitglied im MTSV Helmarshausen von 1881 e. V. und
möchte
bei der TSG Sport betreiben - muss ich jetzt in beiden Vereinen
Beiträge zahlen?
Seit ein paar Jahren arbeiten die Vorstände der beiden
Sportvereine gut zusammen. Dabei wurde auch die sogenannte
Doppelmitgliedschaft abgeschafft. D. h. egal welchem Verein Sie
beitreten, können Sie alle Sportangebote beider Vereine in
Anspruch nehmen und zahlen nur einmal Mitgliedsbeitrag. Davon
ausgenommen sind Sonderbeiträge sowie die Reitersparte im
MTSV. Es
ist aber aus versicherungstechnischen Gründen notwendig in dem
Verein, in dem Sie Sport treiben ein Aufnahmeformular
auszufüllen,
auch wenn Sie im anderen Verein Mitglied sind.
Wie
zahle ich den Mitgliedsbeitrag?
Die Beiträge werden lt. Satzung durch Abbuchung erhoben.
Leider
glauben viele Mitglieder fälschlicherweise, die Erteilung der
Einzugsermächtigung könnte vom Empfänger
missbraucht
werden. Das ist nicht der Fall, denn Sie können die der TSG
erteilte Einzugsermächtigung jederzeit widerrufen und ggf.
erfolgte Abbuchungen auf Ihrem Bankkonto innerhalb von 8 Wochen nach
Belastung ohne Angabe von Gründen widersprechen. Die Bank
schreibt
die abgebuchten Beträge umgehend wieder gut, für die
Widerrufenden entstehen keine Kosten- und Gebührenbelastungen.
Der
Verein ist auf dieses Verfahren angewiesen, sonst würden durch
den
Rechnungsversand zu hohe Verwaltungskosten anfallen, die die
Mitgliedsbeiträge steigen lassen würden.
Wie
beende ich meine Mitgliedschaft im Verein?
Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, der nur schriftlich zum
Schluss eines Kalenderjahres zulässig ist und
spätestens drei
Monate vorher gegenüber dem Vorstand erklärt werden
muss. |
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